Übertritt & Anmeldung

Der Weg ans RTG

Informationsabend, Schnuppertag, Anmeldezeitraum und Probeunterricht für das Schuljahr 2027/28 — sowie der Übertritt in höhere Jahrgangsstufen.

An alle Eltern, die für das Schuljahr 2027/2028 ein Kind für die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums anmelden wollen.

Allgemeine Informationen zum Übertritt

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wir laden Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Übertritt an das Gymnasium“ in die Aula des Regental-Gymnasiums ein. Diese findet am Dienstag, den 2. März 2027, um 18:30 Uhr statt.

Im Rahmen dieser Veranstaltung geben wir Ihnen alle notwendigen Hinweise, insbesondere über den Bildungsweg des Gymnasiums, die Voraussetzungen des Übertritts und das Aufnahmeverfahren.

Wir werden Ihnen auch die besondere Schul- und Unterrichtssituation am Regental-Gymnasium vorstellen und Sie über weitere schulische Aktivitäten wie den Wahlunterricht, Sportmöglichkeiten sowie über das Angebot der offenen Ganztagsschule informieren.

Der Schnuppertag findet am Freitag, den 12. März 2027, von 14:00–16:30 Uhr statt.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat als Zeitraum für Neuanmeldungen in die 5. Jahrgangsstufe der Gymnasien folgenden Zeitraum festgelegt:

Montag, 10. Mai, bis Freitag, 14. Mai 2027

Am Regental-Gymnasium werden in dieser Zeit von Montag bis Donnerstag (jeweils von 8:00–16:00 Uhr) und am Freitag von 8:00–12:00 Uhr durchgehend Anmeldungen entgegengenommen. Spätere Anmeldungen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Ablauf der Anmeldung für das Schuljahr 2027/28

Wir benötigen:

  • Schulantrag online — vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben. Achtung: Das Programm fragt Sie auch nach dem gewünschten Zweig. Diese Information wird von Ihnen erst im Laufe der Jahrgangsstufe 5 im Zusammenhang mit der Sprachenwahl definitiv abgefragt und wird im Moment nicht berücksichtigt.
  • Geburtsurkunde (nur zur Vorlage)
  • Übertrittszeugnis im Original (für Kinder aus der 4. Klasse Grundschule, verbleibt an der Schule)

Passbilder für Busfahrkarte oder Schülerausweis werden — falls benötigt — erst im September gebraucht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen im Vorfeld gerne zur Verfügung; die Anschrift und die Telefonnummer finden Sie unter Kontakt. Sollten Sie eine Beratung wünschen, erfolgt diese telefonisch, per Mail oder auf Wunsch der Eltern, sofern möglich, auch persönlich.

Der Probeunterricht findet — soweit ein solcher erforderlich ist — von Dienstag, 01. Juni bis Donnerstag, 03. Juni 2027 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt.

Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen und Ihren Kindern.

Schulantrag online

Den Schulantrag finden Sie online unter dem folgenden Link. Bitte melden Sie sich erst an, wenn Sie das Übertrittszeugnis erhalten haben, da im Anmeldeformular die Übertrittsnoten erfasst werden.

Informationen zum Probeunterricht

Ablauf

Die Schülerinnen und Schüler werden in einer kleinen Unterrichtsgruppe zusammengefasst. Für jede Unterrichtsgruppe sind mindestens zwei Lehrkräfte des Gymnasiums verantwortlich, die abwechselnd unterrichten und beobachten. Dem Probeunterricht werden die Anforderungen der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gymnasiums zu Grunde gelegt. Der Probeunterricht wird mit bayernweit einheitlichen Aufgaben durchgeführt.

An den ersten zwei Tagen besteht er abwechselnd aus Unterricht und schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Im Unterrichtsgespräch vor jedem Prüfungsteil werden die in der darauffolgenden Prüfung verlangten Aufgabenformen nochmals angesprochen und geübt, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit den Begrifflichkeiten und Anforderungen vertraut sind.

Aufgabenformate im Fach Deutsch

  • Aufsatz (erzählender Text, Sachtext)
  • Rechtschreibung: Wortdiktat mit Bildern; zu verbessernder Fehlertext
  • Textverständnis
  • Sprachbetrachtung (Grammatik)

Bereiche im Fach Mathematik

  • Formales Rechnen
  • Lösen von Sachaufgaben
  • Geometrie

Am dritten Tag und Bewertung

Am dritten Tag findet nur noch mündlicher Unterricht in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik statt. Ob sich ein Kind für das Gymnasium eignet, sagen dabei aber nicht nur die Noten der Tests aus; es wird unter anderem auch beurteilt, ob das Kind die nötige Konzentration für den Unterricht aufbringt und sich nicht von seinen Mitschülern ablenken lässt. Sowohl das Unterrichtsgespräch als auch der schriftliche Teil sollen zur genauen Beobachtung genutzt werden.

Der Probeunterricht ist mit den Mindestnoten einmal 3 und einmal 4 bestanden. Bei zweimal Note 4 liegt es im Ermessen der Eltern, ihr Kind an der Schule einzuschreiben.

Die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre finden Sie beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).

Übertritt in die 6. und höhere Jahrgangsstufen

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule

Von der Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.

Von der 5. oder 6. Jahrgangsstufe Realschule

Ein Wechsel nach Abschluss der 5. oder 6. Jahrgangsstufe von der Realschule in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist ebenfalls möglich. Das Kind benötigt dafür eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt auf das Gymnasium erfolgen.

Übertritt in die 7. und höhere Jahrgangsstufen

Von der 7. und höheren Klassen der Mittelschule beziehungsweise R 6 in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung.

Übertritt nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses

Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Eintritt in Jahrgangsstufe 10: nach einer Aufnahmeprüfung und Probezeit grundsätzlich möglich.
  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler, die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums eintreten. Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 mit insgesamt 12 Wochenstunden belegt wird (§ 31 Abs. 3 GSO).
  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11: Für sehr gute Schülerinnen und Schüler der Wahlpflichtfächergruppe III a der Realschule (mit fortgeführter zweiter Fremdsprache) besteht bei einem Notenschnitt von 1,5 in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache die Möglichkeit des direkten Übertritts in die Jahrgangsstufe 11 ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit. Zusätzlich benötigen diese Schülerinnen und Schüler ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule, in dem ein über den mittleren Abschluss hinausgehender Leistungsstand bescheinigt wird, der für einen direkten Einstieg in die Qualifikationsphase notwendig ist und einen erfolgreichen Durchgang erwarten lässt (§ 31 Abs. 4 GSO).

Häufige Fragen

Warum sollte mein Kind gerade das Gymnasium besuchen?

Die Aufgaben in unserer Welt werden immer komplexer und erfordern lebenslanges Lernen. Darauf bereitet das Gymnasium optimal vor. Im Gymnasium erwirbt sich Ihr Kind eine vielfältige und breite Allgemeinbildung durch eine Vielzahl verschiedener Fächer aus unterschiedlichen Bereichen: bis zu vier Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften und Fächer aus dem musischen Bereich. Am Ende der gymnasialen Ausbildung steht das Abitur, ein Abschluss, mit dem Ihrem Kind alle Wege offenstehen — von der Lehre bis zum Universitätsstudium.

Wenn Ihr Kind laut Grundschulgutachten für das Gymnasium geeignet ist, dann lassen Sie es diesen Weg beschreiten, denn die richtige Schule ist die begabungsgerechte Schule. Lernfreude, Kreativität und Neugier sind Türöffner für das Entdecken individueller Begabungen und Interessen und eine gute Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch des Gymnasiums.

Ich selbst war nicht am Gymnasium — soll ich mein Kind dennoch anmelden?

Ja, selbstverständlich! Wenn Ihr Kind von der Grundschule die Eignung für das Gymnasium erhalten hat, hat es die richtigen Voraussetzungen, um am Gymnasium erfolgreich zu sein.

An welcher Schulart kann mein Kind welche Abschlüsse erwerben?

Antworten rund um das Thema Abschlüsse finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Falls Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Beratungslehrkräfte des RTG.

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